Elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Ganderkesee

In der Gemeinde Ganderkesee gelten gemäß Hauptsatzung in der Fassung vom 15.03.2024 für Bekanntmachungen folgende Regelungen:

Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche, ortsübliche und sonstige Bekanntmachungen werden im Internet unter der Adresse amtsblatt.ganderkesee.de im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Ganderkesee verkündet bzw. bekannt gemacht. Dies gilt nicht, soweit durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist; in diesem Fall erfolgt die Verkündung oder Bekanntmachung durch Aushang in den Aushangkästen des Rathauses, Mühlenstraße 2, 27777 Ganderkesee, sowie des Bürgerbüros Bookholzberg, Stedinger Str. 65, 27777 Ganderkesee, soweit keine andere Form vorgeschrieben ist.

Nachrichtlich erfolgt in den Fällen des S. 1 eine Bereitstellung in den Aushangkästen des Rathauses sowie des Bürgerbüros Bookholzberg und in den Fällen des S. 2 eine Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Ganderkesee.

Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung, so kann die Verkündung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie öffentlich im Dienstgebäude der Gemeinde Ganderkesee während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden und in der Verkündung des textlichen Teils der Satzung oder Verordnung auf Zeitpunkt, Dauer und den Ort der Auslegung hingewiesen wird (Ersatzverkündung nach § 11 Abs. 5 NKomVG).


Die letzte Aktualisierung des Systems erfolgte am 20.11.2024 18:00 Uhr.

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